Besitzstörung durch Wahlplakat: So setzte ein Landwirt erfolgreich seine Rechte durch
Wahlplakat ohne Zustimmung auf Privatgrund – Fall von Besitzstörung in Tirol

Im Mai 2024 ereignete sich im Bezirk Innsbruck-Land ein Vorfall, der zunächst wie ein kurioser Zufall wirkte, jedoch schnell in einem juristischen Streit gipfelte: Ein Landwirt entdeckte auf seinem Grundstück ein großflächiges Wahlplakat einer wahlwerbenden Partei – ohne seine Zustimmung und mitten auf seiner Wiese. Was zunächst wie eine harmlose Wahlwerbung aussah, entwickelte sich rasch zu einem gerichtlichen Verfahren und einer rechtlichen Auseinandersetzung mit politischem Hintergrund.

Schnelles Handeln – die Expertise von den youristen in der Praxis

Der Vorfall war ein klarer Fall einer Besitzstörung. Eine Besitzstörung begeht, wer ohne Zustimmung in den Besitz eines anderen eingreift.

Der Landwirt wandte sich an yourist Roland Kometer, der eine Besitzstörungsklage samt einem Antrag auf Erlassung einstweiliger Vorkehrungen beim Bezirksgericht Innsbruck einbrachte. Nur wenige Tage später entschied dieses, dass das Wahlplakat binnen drei Tagen entfernt werden muss. Die Klage war daher erfolgreich. Mit dieser schnellen und effizienten Lösung wurde der Landwirt nicht nur vor der Erschwernis seiner Mahd bewahrt, sondern auch sein ruhiger Besitz wiederhergestellt.

Juristische Verantwortung im politischen Kontext

Im Verfahren versuchte die beklagte Partei, sich mit dem Verweis auf eine Werbeagentur aus der Verantwortung zu ziehen, die das Plakat aufgestellt hatte. Damit drang die Beklagte nicht durch: Wer beauftragt, trägt auch die Verantwortung. Das bedeutet, dass die politische Partei, die das Wahlplakat bewusst im eigenen Interesse aufstellen ließ, auch für etwaige rechtliche Konsequenzen verantwortlich ist. Das Landesgericht Innsbruck bestätigte diese Entscheidung, sodass die beklagte Partei neben der Entfernung des Plakats schlussendlich auch zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet wurde.

Drei wichtige Schlussfolgerungen aus dem Fall

1. Schnelles Handeln bei Besitzstörung

Wenn ein unbefugter Eingriff in den Besitz erfolgt, ist schnelles Handeln entscheidend. Die Frist zur Erhebung einer Besitzstörungsklage beträgt nur 30 Tage. Davor sollte der Besitzstörer noch außergerichtlich angeschrieben werden. Eine möglichst zeitnahe Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt ist daher zu empfehlen.

2. Verantwortlichkeit des Auftraggebers

Auch wenn Dritte im Auftrag handeln, bleibt der Auftraggeber verantwortlich für die Handlungen dieser Dritten, wenn sie in seinem Interesse tätig geworden sind. Wer beauftragt, ist verantwortlich – auch vor Gericht.

3. Beweissicherung für schnelle Entscheidungen

Eine klare Beweislage erleichtert es, schnelle und fundierte Entscheidungen zu treffen. Im vorliegenden Fall war die Beweislage klar und gut belegt. Dies führte zu einer zügigen Rechtsdurchsetzung.

Rechtliche Unterstützung von den youristen

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, im Falle einer Besitzstörung schnell und zielgerichtet zu handeln. Sollten Sie in eine ähnliche Situation geraten oder Fragen zum Thema Besitzstörung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und sorgen für eine schnelle und rechtssichere Lösung.

 

Kontaktieren Sie uns – Das Team der youristen steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Dr. Roland Kometer

Rechtsanwalt und yourist

Mit über 30 Jahren Erfahrung – insbesondere in den genannten, aber auch in anderen Rechtsgebieten – ist Roland Kometer der yourist Ihres Vertrauens.
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
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  • Bauträgerrecht
  • Ehescheidungsrecht
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  • Medizinrecht
  • Öffentliches Recht
  • Strafrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Versicherungsrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
  • Rechtspraktikum am Bezirksgericht, Landesgericht und Oberlandesgericht Innsbruck
  • Konzipient in Innsbruck und Kitzbühel
  • Selbstständiger Rechtsanwalt seit 1993
  • Richteramtsprüfer beim OLG Innsbruck
  • Mitglied der Prüfungskommission zur Rechtsanwaltsprüfung beim OLG Innsbruck
  • Landesobmann-Stellvertreter des Tiroler Aufsichtsjägerverbandes
  • Ausschussmitglied des Tiroler Jägerverbandes
  • Vorsitzender der Disziplinarkommission des Tiroler Jägerverbandes
  • Träger des Goldenen Ehrenrings des Jägerbataillons 622
  • Träger des Milizigels – Ehrenpreis für die beste Milizarbeit Österreichs

Mag. Harald Rossi

Rechtsanwalt und yourist

Mit seiner langjährigen Expertise – insbesondere in den genannten, aber auch in anderen Rechtsgebieten – ist Harald Rossi an und auf Ihrer Seite.

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  • Erbrecht
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  • Geltendmachung von Schmerzensgeld
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  • Immobilienrecht
  • Jagdrecht
  • Liegenschaftsrecht
  • Markenrecht
  • Mietrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Tiroler Naturschutzrecht
  • Transportrecht
  • Urheberrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Versicherungsabwicklung
  • Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
  • Rechtspraktikum am Bezirksgericht und Landesgericht Innsbruck
  • Konzipient in Innsbruck und Wien
  • Selbstständiger Rechtsanwalt seit 2008
  • Mitglied des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer
  • Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Baurecht und Bauwirtschaft

Ing. Dr. Martin Weiss, LL.B. LL.M.

Rechtsanwalt und yourist

Bei Martin Weiss stehen Sie und Ihr Recht an erster Stelle – insbesondere in den genannten, aber auch in anderen Rechtsgebieten.

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  • Allgemeines Zivilrecht
  • Bauprozessrecht
  • Baurecht
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  • Zivilprozesse, bei welchen technische Expertise notwendig ist

  • Bachelorstudium des Wirtschaftsrechts an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
  • Masterstudium des Wirtschaftsrechts an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
  • Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
  • Rechtspraktikum am Bezirksgericht und Landesgericht Innsbruck
  • Dissertationsthema: „Die verwaltungsrechtliche Interessenabwägung im Wandel: Neue rechtliche Einflüsse von erneuerbaren Energien am Beispiel der Genehmigung von Kleinwasserkraftanlagen“
  • Träger des Award of Excellence 2021 (= Staatspreis für die besten Dissertationen) und des Hypo Tirol Bank Dissertationspreises 2021
  • Ingenieur in den Fachgebieten Maschinenbau/Mechatronik/Kunststofftechnik
  • Selbstständiger Rechtsanwalt seit 2025
  • Autor diverser Beiträge in nationalen Fachzeitschriften