Wann ist ein Testament wichtig?
Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer was erbt. Das kann passen – muss aber nicht. Denn nicht immer entspricht die gesetzliche Erbfolge den tatsächlichen familiären Wünschen oder Bedürfnissen. Ein Testament ist besonders wichtig:- bei unverheirateten Paaren oder Lebensgemeinschaften
- bei Ehepaaren mit minderjährigen Kindern
- bei Patchwork-Familien
- bei größerem Vermögen oder Immobilienbesitz
- bei Unternehmensnachfolgen
Wie kann man ein Testament erstellen? Braucht man unbedingt einen Rechtsanwalt?
Sie können ein eigenhändiges Testament schreiben: Komplett von Hand, mit Datum und Unterschrift. Das ist einfach und kostet nichts. Oder Sie können das Testament auch von einem Rechtsanwalt oder Notar entwerfen lassen.
Das Testament können Sie selbst verwahren oder im Zentralen Testamentsregister verwahren lassen. Beides ist gültig. Da das Erbrecht aber sehr komplex ist, ist es trotz der Möglichkeit, dass ein Testament selbst von Hand verfasst werden kann, empfehlenswert, rechtliche Beratung einzuholen. Der Aufwand einer solchen ist überschaubar und es lässt sich hierdurch schnell ausloten, was wie gemacht werden kann.
Was passiert, wenn Sie kein Testament machen?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge in Österreich: Die Ehefrau und die Kinder erben gemeinsam. In unserem Beispiel also jeder ein Drittel vom Haus, vom Sparbuch und sogar vom Auto. Dadurch kann es zum Streit darüber kommen, wer was nutzen darf oder wer verkaufen darf.Gibt es Alternativen oder Ergänzungen zum Testament?
Ein Testament regelt, was nach dem Tod mit dem Vermögen geschieht. Aber auch zu Lebzeiten kann man schon vorsorgen – etwa durch gezielte Vermögensübertragungen. Schenkungen zu Lebzeiten Wer bestimmte Vermögenswerte schon zu Lebzeiten weitergibt – z. B. eine Immobilie oder Geldbeträge –, kann aktiv gestalten und Konflikte vermeiden. Dabei wichtig zu beachten:- Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen werden im Erbfall unbefristet angerechnet.
- Auch unter Geschwistern oder in Patchwork-Familien kann es dadurch zu späteren Ausgleichsansprüchen kommen.
Wie viel Kostet die Errichtung eines Testaments?
Die Kosten für ein Testament sind überschaubar – im Gegensatz zu einem Erbstreit. Je nach Aufwand und Komplexität belaufen sich die Kosten für die Errichtung eines Testaments meist zwischen 500 Euro und 1.500 Euro. Gerade bei größeren Vermögen oder besonderen Regelungswünschen zahlt sich eine professionelle Beratung aus.
Kommt es hingegen nach dem Tod zu einem erbrechtlichen Streit, sind schnell Beträge zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro pro Partei fällig – also für jeden einzelnen Erben. Umso mehr lohnt es sich, rechtzeitig selbst vorzusorgen. Denn oft ist ein klar formuliertes Testament zu Lebzeiten der beste Schutz vor späterem Streit unter den Hinterbliebenen.



