Werkvertrag in der Praxis: 5 Tipps für Unternehmer, um rechtlich sicher zu handeln
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Werkverträge gehören für viele Unternehmer zum Alltag – ob im Bau, im Handwerk oder in der Projektumsetzung. Doch gerade in der Praxis zeigt sich: Ein Werkvertrag ist schnell geschlossen, aber oft unklar geregelt.

Fehlen genaue Leistungsbeschreibungen, klare Zahlungsvereinbarungen oder realistische Zeitpläne, entstehen rasch Streit, Verzögerungen und finanzielle Risiken.

Ein Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer, ein bestimmtes Werk herzustellen oder zu liefern – also ein konkretes Ergebnis zu erbringen.

Der Anspruch auf Bezahlung entsteht grundsätzlich erst, wenn das Werk fertiggestellt wurde.

Damit ein Projekt möglichst krisensicher ablaufen kann, kommt es auf eine durchdachte Vertragsgestaltung an.

1. Klare Leistungsbeschreibung – der Kern jedes Werkvertrags

Ein häufiger Streitpunkt lautet: Was genau wurde vereinbart?

Unklare Formulierungen wie „nach Bedarf“ oder „nach Vereinbarung“ führen regelmäßig zu Diskussionen über Umfang, Qualität oder Zusatzleistungen.

Je präziser beschrieben ist, welche Leistungen erbracht werden sollen, welche Materialien verwendet werden und welche Ergebnisse geschuldet sind, desto sicherer ist die Abwicklung.

Eine klare Leistungsbeschreibung verhindert Missverständnisse und schützt beide Seiten vor teuren Streitigkeiten.

2. Preis, Teilzahlungen und Zwischenabrechnungen

Das Entgelt wird in der Regel erst mit der Vollendung des Werks fällig.

Wer keine Teilzahlungen oder Zwischenabrechnungen vereinbart, trägt das Risiko, lange vorzufinanzieren – und wird schnell zum unfreiwilligen Kreditgeber.
Gerade bei größeren Bau- oder Handwerksprojekten empfiehlt es sich, klare Auftragsabschnitte und Fälligkeiten zu definieren.

Wenn der Auftraggeber die Ausführung verhindert oder nicht mitwirkt, kann der Unternehmer trotzdem Anspruch auf das vereinbarte Entgelt haben – muss sich jedoch anrechnen lassen, was er sich dadurch erspart oder anderweitig verdient hat.

Auch ein Rücktritt vom Vertrag ist in solchen Fällen möglich.

3. Termine, Fristen und Verzögerungen

In der Praxis sind Zeitpläne oft zu optimistisch.
 
Kommt es zu Verzögerungen, drohen Konventionalstrafen, Schadenersatzforderungen oder Folgeschäden – besonders auf Baustellen, wo mehrere Gewerke voneinander abhängen.

Daher gilt:

  • Fristen realistisch planen
  • Hindernisse dokumentieren
  • Auftraggeber rechtzeitig informieren, wenn Verzögerungen absehbar sind

Das schützt vor ungerechtfertigten Ansprüchen und zeigt, dass professionell gearbeitet wird.

4. Übergabe und Dokumentation – Beweise sichern

Mit der Übergabe des Werks beginnt die Gewährleistungsfrist, und das Risiko geht auf den Auftraggeber über.
 
Auch wenn dieser Mängel rügen muss, ist es für Unternehmer entscheidend, die eigene Leistung umfassend zu dokumentieren – etwa durch Fotos, Bautagebücher, Prüfberichte oder Abnahmeprotokolle.
 
Im Streitfall kann diese Dokumentation den Unterschied machen: Nur wer belegen kann, was tatsächlich geleistet wurde, hat gute Karten, wenn später Mängel behauptet werden.

5. Haftung, Risiko und Mitwirkungspflichten

Bis zur Übergabe trägt der Unternehmer das Risiko für das Werk. Deshalb sollten Haftungsregelungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers klar festgelegt sein.

Wichtige Fragen:

  • Was passiert, wenn der Auftraggeber seine Pflichten nicht erfüllt/in Zahlungsverzug gerät?
  • Wie weit soll die Haftung reichen?
  • Was gilt, wenn Arbeiten abbestellt oder gestoppt werden müssen?

Das Gesetz sieht zwar diverse Rechte vor, diese sind aber oft auslegungsbedürftig. Eine klare vertragliche Regelung ist daher immer zu empfehlen.

Fazit: Gut geregelte Werkverträge vermeiden Streit

Wer seine Werkverträge sorgfältig gestaltet, klare Leistungen definiert, Teilzahlungen vereinbart und die Arbeit dokumentiert, schützt sich vor teuren Missverständnissen.

 

Wir unterstützen Unternehmer dabei, Werkverträge so zu gestalten, dass sie in der Praxis halten, was sie versprechen. So profitieren beide Seiten – Auftragnehmer wie Auftraggeber – von klaren Vereinbarungen und rechtlicher Sicherheit.
 
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Wir sind an und auf Ihrer Seite.

Dr. Roland Kometer

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Mit über 30 Jahren Erfahrung – insbesondere in den genannten, aber auch in anderen Rechtsgebieten – ist Roland Kometer der yourist und Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
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