Schadenersatz nach einem Unfall – mehr als nur Heilungskosten
Wenn jemand anderer den Unfall verursacht hat, stehen Ihnen Schadenersatzansprüche zu – und das umfasst weit mehr als nur Spitals- oder Arztkosten. Typische Positionen sind:-
Schmerzengeld – für körperliche und seelische Leiden
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Heilungskosten – Medikamente, Therapien, Fahrtkosten
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Verdienstentgang – wenn Sie als Selbstständiger nicht arbeiten können
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Pflege- und Haushaltshilfe – Unterstützung im Alltag
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Sachschäden – Ersatz für Auto, Fahrrad, Handy oder Kleidung
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Verunstaltungsentschädigung – bei bleibenden sichtbaren Schäden
Schmerzengeld in Österreich – so wird die Höhe berechnet
In Österreich gibt es keine gesetzlich fixierten Schmerzengeldbeträge. Gerichte entscheiden nach dem Einzelfall. Als Orientierung gelten folgende Tagessätze pro „Schmerztag“:- Starke Schmerzen: € 330–350 pro Tag
- Mittlere Schmerzen: € 220–250 pro Tag
- Leichte Schmerzen: € 110–150 pro Tag
- Bewahren Sie jede Rechnung und jeden Arztbericht auf.
- Gehen Sie zum Arzt, auch wenn es „nur weh tut“.
- Führen Sie ein kleines Tagebuch über Beschwerden und Behandlungen.
Wer hilft nach einem Unfall?
Nach einem Unfall sind viele Stellen beteiligt – von der Versicherung bis zum Rechtsanwalt. Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie hier die wichtigsten Ansprechpartner und ihre Aufgaben:Versicherungsagent & Versicherungsmakler
helfen bei der Schadensmeldung und Einreichung der Unterlagen.
Rechtsanwalt
setzt Ihre Ansprüche durch – von Sachschäden bis Schmerzengeld.
Gemeinsames Vorgehen
Anwalt und Makler stimmen sich idealerweise ab, damit Sie Ihre Geschichte nicht mehrfach erzählen müssen.
Häufige Fragen zum Schmerzengeld
Viele Betroffene haben nach einem Unfall ähnliche Fragen – vor allem rund um die Höhe des Schmerzengeldes und die Abwicklung. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten im Überblick:
Wie hoch ist Schmerzengeld in Österreich?
Je nach Einstufung zwischen ca. € 110 und € 350 pro Schmerztag.
Wie lange kann man Schmerzengeld fordern?
Grundsätzlich innerhalb der Verjährungsfrist (idR 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens).
Wer zahlt das Schmerzengeld?
Wenn dieser den Unfall verursacht hat, der Gegner. Oft besteht eine Haftpflichtversicherung, welche anstatt des Gegners bezahlt.
Fazit: Ihre Ansprüche durchsetzen – wir unterstützen Sie
Ein Unfall ist belastend – gesundheitlich wie emotional. Aber Sie müssen sich nicht alleine durchkämpfen:
✔ Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen konkret zustehen.
✔ Wir übernehmen die Kommunikation mit Versicherungen.
✔ Wir vertreten Ihre Rechte – konsequent und verlässlich.
Warten Sie nicht zu lange. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung – wir sind an und auf Ihrer Seite.



