Im Mai 2024 ereignete sich im Bezirk Innsbruck-Land ein Vorfall, der zunächst wie ein kurioser Zufall wirkte, jedoch schnell in einem juristischen Streit gipfelte: Ein Landwirt entdeckte auf seinem Grundstück ein großflächiges Wahlplakat einer wahlwerbenden Partei – ohne seine Zustimmung und mitten auf seiner Wiese. Was zunächst wie eine harmlose Wahlwerbung aussah, entwickelte sich rasch zu einem gerichtlichen Verfahren und einer rechtlichen Auseinandersetzung mit politischem Hintergrund.
Schnelles Handeln – die Expertise von den youristen in der Praxis
Der Vorfall war ein klarer Fall einer Besitzstörung. Eine Besitzstörung begeht, wer ohne Zustimmung in den Besitz eines anderen eingreift.
Der Landwirt wandte sich an yourist Roland Kometer, der eine Besitzstörungsklage samt einem Antrag auf Erlassung einstweiliger Vorkehrungen beim Bezirksgericht Innsbruck einbrachte. Nur wenige Tage später entschied dieses, dass das Wahlplakat binnen drei Tagen entfernt werden muss. Die Klage war daher erfolgreich. Mit dieser schnellen und effizienten Lösung wurde der Landwirt nicht nur vor der Erschwernis seiner Mahd bewahrt, sondern auch sein ruhiger Besitz wiederhergestellt.
Juristische Verantwortung im politischen Kontext
Im Verfahren versuchte die beklagte Partei, sich mit dem Verweis auf eine Werbeagentur aus der Verantwortung zu ziehen, die das Plakat aufgestellt hatte. Damit drang die Beklagte nicht durch: Wer beauftragt, trägt auch die Verantwortung. Das bedeutet, dass die politische Partei, die das Wahlplakat bewusst im eigenen Interesse aufstellen ließ, auch für etwaige rechtliche Konsequenzen verantwortlich ist. Das Landesgericht Innsbruck bestätigte diese Entscheidung, sodass die beklagte Partei neben der Entfernung des Plakats schlussendlich auch zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet wurde.
Drei wichtige Schlussfolgerungen aus dem Fall
1. Schnelles Handeln bei Besitzstörung
Wenn ein unbefugter Eingriff in den Besitz erfolgt, ist schnelles Handeln entscheidend. Die Frist zur Erhebung einer Besitzstörungsklage beträgt nur 30 Tage. Davor sollte der Besitzstörer noch außergerichtlich angeschrieben werden. Eine möglichst zeitnahe Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt ist daher zu empfehlen.
2. Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Auch wenn Dritte im Auftrag handeln, bleibt der Auftraggeber verantwortlich für die Handlungen dieser Dritten, wenn sie in seinem Interesse tätig geworden sind. Wer beauftragt, ist verantwortlich – auch vor Gericht.
3. Beweissicherung für schnelle Entscheidungen
Eine klare Beweislage erleichtert es, schnelle und fundierte Entscheidungen zu treffen. Im vorliegenden Fall war die Beweislage klar und gut belegt. Dies führte zu einer zügigen Rechtsdurchsetzung.
Rechtliche Unterstützung von den youristen
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, im Falle einer Besitzstörung schnell und zielgerichtet zu handeln. Sollten Sie in eine ähnliche Situation geraten oder Fragen zum Thema Besitzstörung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und sorgen für eine schnelle und rechtssichere Lösung.
Kontaktieren Sie uns – Das Team der youristen steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!