Testament erstellen: So vermeiden Sie Streit ums Erbe schon zu Lebzeiten
Hand mit Kugelschreiber über Testament, daneben Lesebrille und Miniaturhaus als Symbol für Erbschaft und Anregung ein Testament erstellen

Testament erstellen – warum es so wichtig ist: Stellen Sie sich vor ein Familienvater stirbt plötzlich. Er hinterlässt seine Frau, zwei Kinder und einiges an Vermögen – ein Haus, ein Sparbuch und ein Auto. Aber es wurde kein Testament erstellt. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge in Österreich, und das bedeutet: Die Frau und die Kinder erben gemeinsam. Jeder bekommt ein Drittel – vom Haus, vom Sparbuch und sogar vom Auto. Klingt fair, führt aber in der Praxis zu Problemen.

 

Wer darf das Auto fahren, wenn es drei Eigentümer gibt? Wer zahlt die Reparaturen? Und was, wenn einer verkaufen will, die anderen aber nicht? Gleiches gilt fürs Haus: Jeder hat ein Drittel davon – doch was bedeutet das praktisch? Keiner kann das Haus so nutzen und verändern, wie er will, da die beiden anderen Miteigentümer sind. Wenn es mehrere Immobilien gibt, verteilt sich der Nachlass auf diese – das kann die Situation noch komplexer machen. Und was, wenn es ein Unternehmen gibt? Dann erben die drei Miteigentümer auch Anteile an diesem. Ohne klare Regelungen kann das schnell zu Konflikten führen, weil Entscheidungen dann gemeinsam getroffen werden müssen.

 

Solche Situationen führen oft zu Erbstreitigkeiten – obwohl es eigentlich gar nicht so sein müsste. Das lässt sich verhindern. Und zwar mit einem Testament.

Wann ist ein Testament wichtig?

Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer was erbt. Das kann passen – muss aber nicht. Denn nicht immer entspricht die gesetzliche Erbfolge den tatsächlichen familiären Wünschen oder Bedürfnissen. Ein Testament ist besonders wichtig:

  • bei unverheirateten Paaren oder Lebensgemeinschaften

  • bei Ehepaaren mit minderjährigen Kindern

  • bei Patchwork-Familien

  • bei größerem Vermögen oder Immobilienbesitz

  • bei Unternehmensnachfolgen

Wie kann man ein Testament erstellen? Braucht man unbedingt einen Rechtsanwalt?

Sie können ein eigenhändiges Testament schreiben: Komplett von Hand, mit Datum und Unterschrift. Das ist einfach und kostet nichts. Oder Sie können das Testament auch von einem Rechtsanwalt oder Notar entwerfen lassen. 

 

Das Testament können Sie selbst verwahren oder im Zentralen Testamentsregister verwahren lassen. Beides ist gültig. Da das Erbrecht aber sehr komplex ist, ist es trotz der Möglichkeit, dass ein Testament selbst von Hand verfasst werden kann, empfehlenswert, rechtliche Beratung einzuholen. Der Aufwand einer solchen ist überschaubar und es lässt sich hierdurch schnell ausloten, was wie gemacht werden kann.

Was passiert, wenn Sie kein Testament machen?

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge in Österreich: Die Ehefrau und die Kinder erben gemeinsam. In unserem Beispiel also jeder ein Drittel vom Haus, vom Sparbuch und sogar vom Auto.

 

Dadurch kann es zum Streit darüber kommen, wer was nutzen darf oder wer verkaufen darf.

Gibt es Alternativen oder Ergänzungen zum Testament?

Ein Testament regelt, was nach dem Tod mit dem Vermögen geschieht. Aber auch zu Lebzeiten kann man schon vorsorgen – etwa durch gezielte Vermögensübertragungen.

 

Schenkungen zu Lebzeiten

Wer bestimmte Vermögenswerte schon zu Lebzeiten weitergibt – z. B. eine Immobilie oder Geldbeträge –, kann aktiv gestalten und Konflikte vermeiden.

Dabei wichtig zu beachten:

  • Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen werden im Erbfall unbefristet angerechnet.
     
  • Auch unter Geschwistern oder in Patchwork-Familien kann es dadurch zu späteren Ausgleichsansprüchen kommen.

Daher gilt: Frühzeitig planen, professionell begleiten lassen. Nur so lassen sich Nachteile und spätere Streitigkeiten vermeiden.

Wie viel Kostet die Errichtung eines Testaments?

Die Kosten für ein Testament sind überschaubar – im Gegensatz zu einem Erbstreit. Je nach Aufwand und Komplexität belaufen sich die Kosten für die Errichtung eines Testaments meist zwischen 500 Euro und 1.500 Euro. Gerade bei größeren Vermögen oder besonderen Regelungswünschen zahlt sich eine professionelle Beratung aus.

Kommt es hingegen nach dem Tod zu einem erbrechtlichen Streit, sind schnell Beträge zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro pro Partei fällig – also für jeden einzelnen Erben. Umso mehr lohnt es sich, rechtzeitig selbst vorzusorgen. Denn oft ist ein klar formuliertes Testament zu Lebzeiten der beste Schutz vor späterem Streit unter den Hinterbliebenen.

Sorgen Sie mit einem Testament vor

Ein Testament ist ein guter Weg, um Streit unter Erben zu vermeiden. Sie bestimmen selbst, wer was erhalten soll – und schaffen klare Verhältnisse für die Zeit nach Ihrem Tod. So schützen Sie Ihre Familie vor Unsicherheit, Konflikten und unnötigen Kosten.

Wer schon zu Lebzeiten Vermögen weitergeben möchte – etwa durch Schenkungen oder Übergaben – sollte ebenfalls das Erbrecht mitbedenken: Pflichtteilsansprüche, Ausgleichspflichten unter Geschwistern und sonstige Aspekte können auch hier eine große Rolle spielen.

Ob Testament oder lebzeitige Vermögensübertragungrechtzeitige Planung und rechtliche Beratung helfen dabei, Ihre Wünsche optimal umzusetzen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. 

 

Kontaktieren Sie uns – Das Team der youristen steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

 

 

 

Dr. Roland Kometer

Rechtsanwalt und yourist

Mit über 30 Jahren Erfahrung – insbesondere in den genannten, aber auch in anderen Rechtsgebieten – ist Roland Kometer der yourist Ihres Vertrauens.
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  • Richteramtsprüfer beim OLG Innsbruck
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Mag. Harald Rossi

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Mit seiner langjährigen Expertise – insbesondere in den genannten, aber auch in anderen Rechtsgebieten – ist Harald Rossi an und auf Ihrer Seite.

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Ing. Dr. Martin Weiss, LL.B. LL.M.

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Bei Martin Weiss stehen Sie und Ihr Recht an erster Stelle – insbesondere in den genannten, aber auch in anderen Rechtsgebieten.

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  • Bachelorstudium des Wirtschaftsrechts an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
  • Masterstudium des Wirtschaftsrechts an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
  • Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
  • Rechtspraktikum am Bezirksgericht und Landesgericht Innsbruck
  • Dissertationsthema: „Die verwaltungsrechtliche Interessenabwägung im Wandel: Neue rechtliche Einflüsse von erneuerbaren Energien am Beispiel der Genehmigung von Kleinwasserkraftanlagen“
  • Träger des Award of Excellence 2021 (= Staatspreis für die besten Dissertationen) und des Hypo Tirol Bank Dissertationspreises 2021
  • Ingenieur in den Fachgebieten Maschinenbau/Mechatronik/Kunststofftechnik
  • Selbstständiger Rechtsanwalt seit 2025
  • Autor diverser Beiträge in nationalen Fachzeitschriften